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Dr. A. F., Allgemeinärztin: Wir bieten in unserer Praxis gezielt Vorsorgeleistungen wie die Gesundheitsuntersuchung und auch das Hautkrebsscreening an. Dabei haben wir bemerkt, dass relativ viele Patienten — vor allem Raucher — häufig auch eine Lungenfunktionsuntersuchung wünschen. Kann diese dann als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abgerechnet werden?
Antwort: Die Leistungen, die der gesetzliche Check-up beinhaltet, sind in der GOP 01732 klar definiert. Weder Spirometrie noch EKG gehören dazu. Das Labor ist beschränkt auf Urinteststreifen, Glukose und Cholesterin.
Alle darüber hinaus sinnvoll erscheinenden Untersuchungen, die vom Patienten gewünscht werden, sind IGeL. Sie sollten also als zusätzliche Leistungen angeboten und nach GOÄ abgerechnet werden. Es ist klar, dass die entsprechenden Vorschriften zur ordnungsgemäßen rechtlichen Vertragsgestaltung mit den Patienten vor Leistungserbringung erfüllt sein müssen. Das ist aber ein Aufwand, der sich auf Dauer lohnt, da IGeL ein durchaus attraktives Zusatzhonorar bedeuten. Aus der Erfahrung heraus lohnt sich der Beratungsaufwand für Zusatzleistungen, da bei zukünftigen Check-ups die Bereitschaft der Patienten, präventive Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen, von Mal zu Mal zunimmt.
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Urban & Vogel. Ist das beim Check-up eine IGeL?. MMW - Fortschritte der Medizin 157, 17 (2015). https://doi.org/10.1007/s15006-015-3454-y
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