_ Als Urinstatus werden in der Praxis üblicherweise eine Teststreifenuntersuchung und die Untersuchung des Sedimentes bezeichnet. Hierzu steht zur Abrechnung die Nr. 32030 EBM (Orientierende Untersuchung mittels vorgefertigter Testträger) zur Verfügung. Diese Leistung ist nur einmal abrechenbar, auch wenn verschiedene Parameter mit unterschiedlichen Teststreifen untersucht werden.

Diese Teststreifenuntersuchung wird aktuell im Rahmen der bundesweit einheitlichen Quotierung von Laborleistungen zu 91,58% und deshalb nur mit 0,46 Euro vergütet. Die Leistung beinhaltet auch eine eventuelle apparative Auswertung des Streifens. Gemäß der Präambel zum Abschnitt 32.2.1 ist die alleinige Abrechnung einzelner Parameter nicht möglich: „Der Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl. Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des spezifischen Gewichts und/oder des pH-Wertes im Harn ist nicht berechnungsfähig“.

Die Testmaterialien für die Untersuchungen nach Nr. 32030 stellen Praxiskosten dar, lediglich die Materialien für die nicht abrechenbaren Leistungen Eiweiß, Glukose und pH-Wert können über den Sprechstundenbedarf bezogen werden.

MMW-Kommentar

Die Untersuchung des Urinsediments kann nach Nr. 32031 berechnet werden und bringt nach Quotierung ein Honorar von 0,23 Euro. Die Nrn. 32030 und 32031 sind nicht neben den Leistungen der präoperativen Diagnostik nach den Nrn. 31010 bis 31013 berechnungsfähig, die Nr. 32030 auch nicht neben der Gesundheitsuntersuchung nach Nr. 01732. In diesem Fall kann aber die Nr. 32880 berechnet werden, die Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung unter Nutzung eines Teststreifens. Diese Leistung wird unbudgetiert mit 0,50 Euro vergütet.