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Klärt ein Hausarzt bei einer jungen Frau die Ursache einer Hypertonie nicht ab, ist das ein Befunderhebungsfehler. Ignoriert er weitere Alarmzeichen, ist das laut Oberlandesgericht (OLG) Hamm als grober Behandlungsfehler einzustufen. Es sprach einer Patientin 200.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die 15-jährige, adipöse Raucherin war mehrfach bewusstlos geworden. Die Hausärztin hatte den Blutdruck überwacht, nicht jedoch Blut- und Nierenwerte. Schrumpfnieren führten später zu zwei Transplantationen, Dialysepflicht und 53 Operationen wegen Komplikationen. Dafür treffe die Ärztin eine Teilschuld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.