Im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern heißt es nicht selten, der Arzt sei das „zweite Opfer“. Oft wird dabei übersehen, dass der Kreis der Geschädigten hier nicht aufhört — denn auch der Partner des Angeklagten ist betroffen.
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Mäulen, B. Auch die Partnerschaft wird tief erschüttert. MMW - Fortschritte der Medizin 156, 22 (2014). https://doi.org/10.1007/s15006-014-3148-x
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