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Dipl. med. P. F., KV Thüringen: Ich wurde im Rahmen des organisierten Notfalldienstes zu einer Patientin mit Exsikkose gerufen und habe eine Infusion gelegt. Kann ich diese abrechnen, obgleich sie in der Präambel des Hausarztkapitels nicht aufgeführt ist?
Antwort: Die Präambel des Hausarztkapitels spielt im organisierten Notfalldienst (NFD) keine Rolle! Es kann die GOP 02 100, Infusion, Dauer mindestens zehn Minuten, 5,66 €, abgerechnet werden. Im NFD ist die Beschränkung auf die Leistungen des Fachgruppen-Kapitels aufgehoben. Die Abrechnung der GOP 02 100 setzt allerdings voraus, dass der Arzt während der jeweiligen angegebenen Infusionsmindestzeit anwesend ist. Das Legen und die Abnahme der Infusion anlässlich des Hausbesuches muss durch den Arzt erfolgen. Deshalb nach Feststellen der Notwendigkeit einer Infusion, diese erst einmal anlegen und in der Überwachungszeit in Ruhe den Papierkram erledigen, damit die Zeit wirtschaftlich genutzt wird.
Auch andere sonst nicht abrechenbare Leistungen wie die GOP 02 323, Legen und/oder Wechsel eines transurethralen Dauerkatheters, 6,90 € können im NFD abgerechnet werden.
Im NFD ist es also besonders wichtig, immer zu überprüfen, ob es für die notwendigerweise erbrachte Leistung nicht eine abrechenbare GOP gibt, egal, wo sie in der Gebührenordnung zu finden ist.
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Kann ich die abrechnen?. MMW - Fortschritte der Medizin 155, 12 (2013). https://doi.org/10.1007/s15006-013-2014-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s15006-013-2014-6