Am 1. Juli 2013, eventuell aber auch erst am 1. Oktober 2013 will die KBV einen neuen EBM einführen. Anders als bisher soll aber zunächst nur der hausärztliche Teil der Gebührenordnung renoviert werden. Die Neuordnung der fachärztlichen Anteile will man sorgfältig(er) vorbereiten und erst auf einer Zeitschiene bis 2015 in Kraft setzen. Parallel mit der Neuordnung des Hausarzt-EBM ist geplant, den Trennungsfaktor zwischen der haus- und der fachärztlichen Versorgungsebene neu zu definieren und ggf. auch noch eine sog. Währungsreform (Umstellung des Punktwertes von 3,5 Cent auf 5,11 Cent) auf den Weg bringen. Lesen Sie hier und in den nächsten Ausgaben der MMW, wie Sie sich verhalten müssen, um bei dieser Reform nicht zu den Verlierern zu gehören.
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Zimmermann, G. Tipps und Strategien, die vor Verlusten schützen. MMW - Fortschritte der Medizin 155, 8–9 (2013). https://doi.org/10.1007/s15006-013-1999-1
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