Avoid common mistakes on your manuscript.
Dr.med. K.-H.S, Allgemeinarzt, München: Bei Privatpatienten mache ich neben einem Check-up häufig auch ein Hautkrebsscreening (HKS). Wie kann ich diese Leistungskombination abrechnen?
Antwort: Im Prinzip sollte man diese Leistungskombination aus abrechnungstechnischen Gründen vermeiden, weil die augenblickliche GOÄ keine leistungsgerechte Abrechnung des Hautkrebsscreenings (HKS) neben einem Check-up erlaubt. Daher ja wohl auch die Frage.
Ein HKS als alleinige Leistung zu einem Konsultationszeitpunkt wird nach GOP 1 „Beratung bis 10 Minuten“, GOP 7, „Untersuchung des Hautorgans“ und — falls vorhanden — „Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop“, GOP 750 abgerechnet, also insgesamt 380 Punkte, € 48,26. Da die „Beratung“ umfassend über Vorsorge, Sonnenschutz, Eigenbeobachtung usw. erfolgen sollte, reicht die Beratungszeit „bis zehn Minuten“ normalerweise nicht aus. Es käme also die GOP 3 zum Ansatz. Allerdings ist dann die Abrechnung der GOP 750 ausgeschlossen. GOP 3 käme also nur für die Praxen in Frage, die die GOP 750 nicht erbringen. Demzufolge muss für eine leistungsgerechte Abrechnung die GOP 1 auf 3,5-fach, € 16,32, gesteigert werden mit der Begründung: „Erheblicher Zeitaufwand bei notwendiger Beratung über zehn Minuten“. Da neben dem Check-up, GOP 29 die GOP 3 und 7 ausgeschlossen sind, sollte man organisatorisch die Untersuchungen trennen, um ein leistungsgerechtes Honorar erarbeiten zu können.
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Wie wird das privat abgerechnet?. MMW - Fortschritte der Medizin 155, 10 (2013). https://doi.org/10.1007/s15006-013-0925-x
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s15006-013-0925-x