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Frage von Dr. med. K. P., Ärztin für Allgemeinmedizin, Neu-Ulm: Ich möchte mir ein Pulsoxymeter zulegen. Halten Sie diese Investition für sinnvoll? Wann und wie kann ich diese Leistung abrechnen?
Antwort: Die Investition ist für eine Allgemeinpraxis grundsätzlich sinnvoll. Rein medizinisch gesehen gibt es immer wieder Situationen im Praxisalltag z. B. Kollapszustände, V. a. Herzinfarkt, Atemnot bei COPD, in denen ein solches Gerät die wertvolle Information der Sauerstoffsättigung liefert. Leider ist die Leistung weder im Hausarztkapitel noch als Einzelleistung des EBM abgebildet. Sie wurde in die Versicherten- bzw. Grundpauschale des Hausarzt-EBM eingerechnet und wird damit nicht mehr gesondert vergütet.
Dennoch ist die Leistung auch bei GKV-Patienten eine sinnvolle Ergänzungsleistung zum Check; GOP 01 732. Sie muss allerdings dann geIGeLt werden. Also Honorarvereinbarung vor Leistungserbringung nicht vergessen!
Bei Privatpatienten sollte die Oxymetrie, GOP 602 eine Standartleistung des angebotenen Leistungsspektrums sein, die nicht nur beim Check, sondern auch beim Belastungs-EKG und vielen Kontrolluntersuchungen erbracht werden kann. Als technische Leistung ist sie ohne vorherige Abdingung auf das 1,8-fache, € 15,95 begrenzt. Damit ist eine schnelle wirtschaftliche Amortisation sichergestellt.
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Ist das eine sinnvolle Investition?. MMW - Fortschritte der Medizin 155, 12 (2013). https://doi.org/10.1007/s15006-013-0685-7
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