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Frage von Dipl. med. M. V., Hausarzt KV Sachsen: Die Praxisgebühr ist weggefallen. Welche Auswirkungen hat dies auf meine Praxis?
Antwort: Als erstes fällt wohl die erhebliche Arbeitserleichterung auf. Es muss nicht mehr kassiert und verbucht werden. Von Seiten der KV müssten die monatlichen Abschlagszahlungen um die bisher angerechnete Praxisgebühr erhöht worden sein.
Des Weiteren dürften die Wünsche nach Überweisungen deutlich zurückgegangen sein. Da die Patienten beim Facharzt nicht mehr erneut die Praxisgebühr zahlen müssen, suchen sie Fachärzte direkt, d. h. ohne Überweisung auf. Dies wird negative Auswirkungen auf die Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt haben, da bei fehlender Überweisung auch die Berichtspflicht wegfällt. Der fehlende Wunsch nach Überweisungen wird zu sinkenden Fallzahlen führen. Damit werden in vielen Hausarztpraxen die so genannten Verdünner fehlen mit Auswirkung auf das Honorar und das Arzneimittelbudget.
Weiterhin werden Patienten im Laufe des Quartals einen weiteren Hausarzt z. B. am Arbeitsort ohne Überweisung aufsuchen. Dieser wird die Versichertenpauschalen GOP 03 110 bis 03 112 abrechnen und nicht die geringer vergüteten Überweisungspauschalen GOP 03 120 bis 03122. Dies wird sich möglicherweise auf das Gesamthonorar des Hausarzttopfes auswirken.
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Wie wirkt sich das auf meine Praxis aus?. MMW - Fortschritte der Medizin 155, 12 (2013). https://doi.org/10.1007/s15006-013-0682-x
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