_ Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen haben sich darauf geeinigt, die in den Kurarztverträgen genannten Pauschalen zum 1. Januar 2013 um 6% anzuheben. Darüber hinaus wurden die Verträge der Primär- und Ersatzkassen ab 1. Juli 2013 zusammengeführt, auf das Vergütungsniveau des Ersatzkassen-Kurarztvertrages angehoben und bundesweit angeglichen.

Table 1 Tabelle 1

MMW Kommentar

Damit ist die Vergütung für kurärztliche Leistungen in allen Bundesländern gleich. Der Zugang zu diesen Verträgen wurde im Rahmen der Neugestaltung erleichtert. Als Voraussetzung für die Teilnahme an den Kurarztverträgen genügt nunmehr der Nachweis der Absolvierung des 240-Stunden-Kurses für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Physikalische Therapie und Balneologie“.