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_ Langsam habe ich das Gefühl, dass ich zu oft im Notdienst zu Todesfeststellungen gerufen werde. Diesmal war es wieder soweit: Eine Notärztin rief mich an und forderte mich recht barsch auf, zur Ausstellung eines Totenscheines auszurücken. Der Mann, um den es ging, war Patient in unserer Praxis, aber nicht in meiner Behandlung. Darum wusste ich nichts über seine Erkrankungen und fragte, ob die (ebenso ahnungslose) Kollegin nicht die Todesfeststellung treffen könne. Dazu sei sie nicht verpflichtet, sagte sie brüsk. Das wäre mein Job als hausärztliche Diensthabende. Sie wäre allerdings bereit, zur Untermauerung der Diagnose „Tod“ ein Nulllinien-EKG zur Verfügung zu stellen.
Ich telefonierte ein bisschen herum, und dann gelang es mir, Auskünfte des betreuenden Kollegen zu bekommen. So gerüstet fuhr ich in die angegebene Wohnung. Vor Ort warteten die Angehörigen, und ich schaute mir den Toten an. Er war über achtzig Jahre alt geworden und offensichtlich friedlich auf seinem Bett eingeschlafen. Das allerdings musste, den alten Totenflecken und der ausgeprägten Totenstarre nach, schon vor einiger Zeit, vielleicht sogar vor einem oder zwei Tagen gewesen sein.
Dennoch klebten auf seiner Brust EKG-Elektroden der Notärztin. Ein EKG allerdings fand ich nicht vor. Hatte sie, die hochnäsige Super-Notärztin, das EKG geschrieben, um den Tod sicher feststellen zu können? Hatte sie vielleicht ein Augenrollen der begleitenden Sanitäter bemerkt und den Ausdruck dann kurzerhand vernichtet, weil er ihr peinlich war? Ich jedenfalls brauchte ihn zur Todesfeststellung nicht. Warum sie ihn angefertigt hat, werde ich nie erfahren.
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Höllering, F. Der Tote und die Super-Notärztin. MMW - Fortschritte der Medizin 155, 28 (2013). https://doi.org/10.1007/s15006-013-0487-y
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