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Die Anbieter von Praxisverwaltungssoftware (PVS) bieten ab dem Beginn des 2. Quartals 2013 eine wichtige Neuerung beim Ausfüllen der Formulare nach Muster 13, 14 und 18 zur Heilmittelverordnung an. Diese Formulare besitzen ab diesem Zeitpunkt ein spezielles Feld für den ICD-10-Code.

Kommentar

Wichtig ist dabei, dass sowohl der zutreffende ICD-10-Code wie auch der Indikationsschlüssel auf dem Formular angeben werden. Nach den neuen Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geeinigt haben, dient das neue Feld der Kennzeichnung der Heilmittelverordnungen als Praxisbesonderheiten. Solange die Anpassung in der Praxissoftware noch nicht erfolgt ist, kann der ICD-10-Code aber auch handschriftlich unter dem Indikationsschlüssel eingetragen werden. Derart gekennzeichnete Verordnungen sind von der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen ausgeschlossen.