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M. St., Internist, Gemünden: Seit Jahren bestimmen wir den INR-Wert bei Marcumarpatienten mit dem Schnelltestgerät in der Praxis. Meine Helferinnen schreiben bei Werten im Zielbereich die Dosis fort. Bei Werten außerhalb des Dosisbereichs bekomme ich den Marcumarausweis vorgelegt und lege die neue Dosis und den Kontrolltermin fest. Kann bei Privatpatienten dafür die Ziffer 1 abgerechnet werden? Meine Mitarbeiterinnen meinen „nein“, ich meine „ja“. Können Sie schlichten?
Antwort: Ihre MFAs haben Recht! Die GOP 1 „Beratung — auch mittels Fernsprecher“, € 4,66 einfach, ist eine ärztliche Leistung, die nur durch den Arzt erbracht werden kann. Der anerkannte Kommentar „Wezel/Liebold“ unterstreicht dies mit seinem Hinweis: „Erfolgt durch den Arzt oder durch sein Personal bei dieser Inanspruchnahme allein eine Messung von Körperzuständen (Blutdruck, Temperatur, Puls, Gewicht) ohne Beratung durch den Arzt, so kann nur GOP 2 berechnet werden.“
Die Interpretation der Beratung als rein ärztliche Leistung ergibt sich aus Zusammenschau von GOP 1 und 2.
Die GOP 2 lautet: „Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen — auch mittels Fernsprecher — durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes.“ € 1,75 einfach.
Jetzt hat die GOP 2 allerdings eine tückische Einschränkung: Die Leistung nach Nummer 2 darf anlässlich einer Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen GOP berechnet werden!
Damit entfällt die Berechnung der „Beratungsleistung“ der MFAs, da es sinnvoll ist, die höherwertige Abrechnung der Laborleistung vorzunehmen. In Ansatz kommt bei Privatpatienten die GOP 3530 bei 1,15-fachem Satz mit € 8,05.
Im Praxisalltag muss hier wieder einmal differenziert werden zwischen GKV- und Privatpatienten. Im GKV-Bereich ist das in der Praxis geschilderte Vorgehen betriebswirtschaftlich sinnvoll. Bei Privatpatienten sollte organisatorisch grundsätzlich ein kurzer Arzt-Patienten-Kontakt zur „Beratung“ hergestellt werden! Zusätzliches Honorar GOP 1, € 10,72. Oft findet sich auch noch der Anlass für eine kurze symptombezogene Untersuchung nach GOP 5, z. B. RR-Messung mit einem weiteren Honorar von € 10,72.
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Gilt da die GOP 1?. MMW - Fortschritte der Medizin 155, 12 (2013). https://doi.org/10.1007/s15006-013-0412-4
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