_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zur Substitutionsbehandlung geändert. Die Änderungen, die vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet wurden, werden nun mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Bei den personellen Anforderungen müssen jetzt nicht mehr drei Arztstellen vorgehalten werden. Stattdessen ist es ausreichend, wenn eine angemessene Anzahl Arztstellen und qualifizierter nichtärztlicher Stellen in Voll- und Teilzeit vorgehalten wird. Auch bei den räumlichen Gegebenheiten müssen künftig nicht mehr drei voneinander getrennte Zimmer für Vorbereitung, Verabreichung und Nachbeobachtung vorgehalten werden. Stattdessen muss die Einrichtung zur Betreuung der Patienten zur Gewährleistung des Behandlungsauftrages lediglich über Räumlichkeiten verfügen, die in geeigneter Weise eine Trennung von Wartebereich, Ausgabebereich und Überwachungsbereich nach erfolgter Substitution ermöglichen.

MMW Kommentar

Der G-BA hatte am 2010 die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger als vertragsärztliche Leistung anerkannt, allerdings mit hohen Anforderungen hinsichtlich der vorzuhaltenden Arztstellen und räumlichen Gegebenheiten. Am 17. Januar 2013 beschloss der G-BA, die entsprechenden Passagen der Richtlinie etwas weniger strikt zu formulieren. Die Beteiligten sollen dadurch die regionalen Versorgungserfordernisse besser berücksichtigen können.