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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9, D-65719 Hofheim

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV-VV) hat in ihrer Sitzung am 1. März 2013 eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Ab dem 1. Juli 2013 sollen die Honorar-ebenen der Hausärzte und der Fachärzte endgültig und auf Dauer getrennt werden.

Damit findet eine Entwicklung ihren (vorläufigen) Abschluss, die ursprünglich als Selbstverwaltungsentscheidung undenkbar gewesen wäre. Immerhin bedurfte es in der Ära der Gesundheitsministerin Schmidt einer gesetzlichen Vorgabe, um an dieser Stelle überhaupt etwas zu regeln und dem bis dato permanenten Geldverschieben unter den Versorgungsebenen einen Riegel vorzuschieben. Weil es aber auch nach diesem gesetzlichen Trennungsbeschluss regional immer noch Tricksereien bei der Berechnung des Trennungsfaktors gegeben hat, wurde nunmehr diese Maßnahme erforderlich.

Dabei ist der Ärger im Grunde genommen erneut vorprogrammiert, bevor überhaupt die zur Trennung zur Verfügung stehende Summe bekannt ist. Vorab sollen nämlich weiterhin Abzüge für den sog. Strukturfonds, das sind die Kosten für die Weiterbildungsförderung Allgemeinmedizin, die Kosten für den Notdienst und das Laborhonorar, vergütet werden.

Reicht das Geld für diese „Vorabtöpfe“ nicht aus, soll lt. Trennungsbeschluss eine Nachschusspflicht aus den jeweiligen Versorgungsebenen resultieren. Wer weiß, dass der Notdienst in erster Linie von Hausärzten abgedeckt wird, aber das Laborhonorar fast ausschließlich den Fachärzten zufließt, kann sich die Diskussionen, die hier entstehen werden, sicherlich gut vorstellen.

MMW Kommentar

Es wird noch ein langer Weg, bis man von einer bundesweit korrekten Regelung sprechen kann. Das fängt schon mit der Gestaltung der Starterregelung an. Die Basis des regional zur Trennung zur Verfügung stehenden Geldes soll das zugewiesene Vergütungsvolumen und die Versichertenzahl des Vorjahresquartals sein. Damit wird die asymmetrische Honorarverteilung unter den KVen aus dem Jahr 2009 manifestiert. Wer damals Geld zugewiesen bekommen hat, kann es nun bis in alle Ewigkeit behalten, auch wenn es ihm eigentlich nicht zugestanden hätte. Der im Moment zu beobachtende Trend der direkten Facharztinanspruchnahme nach Wegfall der Praxisgebühr könnte Einfluss auf die Einstiegswerte nehmen und einen Verlagerungstransfer von Geldern aus der einen in die andere Versorgungsebene nach sich ziehen.

Anmerkung: Da die KBV-VV in ihrer Sitzung auch die Eckpunkte zum neuen Hausarzt-EBM beschlossen hat, werden wir ab MMW 6/2013 ausführlich „Informationen und Strategien zur EBM-Novellierung“ liefern.

Vorsichtshalber hat die KBV-VV am 1. März den Beschluss gefasst, dass „... bis zum 31. Dezember 2013 die Ergebnisse aus der Überprüfung geeigneter Indikatoren für Leistungsverlagerungen zwischen dem haus- und dem fachärztlichen Vergütungsvolumen umzusetzen sind“! Erst ab dem 4. Quartal 2014 wird der neue Trennungsbeschluss dann tatsächlich wirksam, weil der Vorjahresbezug wegfällt. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die Tricksereien um den Ausgangswert spätestens seit dem 1. März 2013 regional in vollem Gange sind.

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Geplante Trennung des Honorars im Kollektivvertrag ab 1.7.2013.

©KBV