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Dr. med. H. W., Arzt für Allgemeinmedizin, Berlin: Eine Medizinische Fachangestellte (MFA) hatte einen schweren Verkehrsunfall und ist jetzt gehbehindert. Sie ist nach dem Schwerbehindertengesetz mit 30% eingestuft. Vor dem Unfall war sie mit Arbeiten im Labor und der Assistenz beschäftig. Sie wäre eigentlich nur noch für die Anmeldung einsetzbar. Dort habe ich aber seit Jahren eine hervorragend auf diesen Arbeitsplatz spezialisierte Arbeitskraft, auf die ich nicht verzichten möchte. Wie gehe ich mit dieser Situation um? Kann ich der MFA kündigen?
Antwort: Eine nicht ganz einfache Situation! Nach einer relativ jungen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in Köln (AZ.: 2SWa 1276/10) hat ein Arbeitnehmer, der durch ein Ereignis plötzlich körperlich eingeschränkt ist, Anspruch auf Versetzung innerhalb des Betriebes. Es muss diesem Arbeitnehmer ein seiner Behinderung entsprechender Arbeitsplatz angeboten werden. Der Arbeitgeber ist nach diesem Urteil auf jeden Fall zu einer entsprechenden Prüfung verpflichtet, ob er dem Arbeitnehmer einen anderen, seiner Behinderung gerechten Arbeitsplatz anbieten kann. Kommen Sie dieser Verpflichtung als Arbeitgeber nicht nach, kann der Arbeitnehmer sogar Schadensersatz verlangen, so das Landesarbeitsgericht Köln.
Der Nachweis liegt beim Arbeitgeber. Sollte die MFA für den offensichtlich einzig verbleibenden Arbeitsplatz der Rezeption nicht geeignet sein oder die Fachkraft an der Anmeldung für andere Arbeiten in der Praxis nicht geeignet sein, rate ich vor einer Kündigung dringend zu einer Beratung durch einen entsprechenden Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich empfehle, die Kosten für den Anwalt nicht zu scheuen. Der Ärger in der Praxis — erst durch die fehlende verunfallte MFA und jetzt durch ihre eingeschränkte Einsatzfähigkeit — wird sonst noch unnötig teuer, wenn nicht jeder Schritt vorher durchdacht und abgesichert ist.
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Kann ich ihr kündigen?. MMW - Fortschritte der Medizin 155, 10 (2013). https://doi.org/10.1007/s15006-013-0083-1
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