_ Seit Jahresbeginn gilt erstmals bundesweit ein Katalog für Praxisbesonderheiten bei Heilmitteln. Das bisherige Verfahren der Meldung von Praxisbesonderheiten wurde deshalb abgeschafft und die bisherigen Symbolnummern gelten nicht mehr. Will man eine Praxisbesonderheit bei der Heilmittelverordnung melden, muss jetzt die jeweilige ICD-10-Kodierung auf dem Heilmittel-Verordnungsformular (Muster 13, 14, 18) handschriftlich eintragen werden. Bei einer solchen Kennzeichnung wird das Heilmittel-Budget der Praxis nicht belastet!

MMW Kommentar

Leider fehlt bislang auf dem Heilmittel-Verordnungsformular dieses Feld für die ICD-10-Kodierung, da sich die Neuregelung noch im Unterschriftsverfahren befindet. Es empfiehlt sich deshalb, die Kodierung an geeigneter Stelle in dem Diagnosefeld des alten Formulars einzutragen, bis dieses dem neuen Verfahren angepasst wurde. Die Meldung von Praxisbesonderheiten soll dann auch durch eine aktualisierte Praxissoftware unterstützt werden. Wird eine Heilmittel-Verordnung in Verbindung mit dem entsprechenden ICD-10-Code der Praxisbesonderheit ausgestellt, erledigt die Praxis-Software die Meldung der Praxisbesonderheit automatisch.

Eine solche Software wird allerdings voraussichtlich erst ab dem 2. Quartal 2013 zur Verfügung stehen. Beachtenswert ist auch, dass es eine Liste der per ICD-10 gesteuerten Möglichkeiten einer Genehmigung zum langfristigen Heilmittelbedarf gibt, den der Patient bei seiner Kasse beantragen muss. Diese Fälle fallen bei entsprechender Genehmigung ebenfalls aus dem Heilmittel-Budget heraus.