_ Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassen haben sich auf eine Verlängerung der Zusatzvereinbarung zur finanziellen Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin bei lokaler Unter-versorgung bis zum 31. Dezember 2013 geeinigt. Die Vereinbarung war bis zum 31. Dezember 2012 befristet und sieht jetzt zusätzlich für eine hausärztliche Weiterbildung auch in einem nicht unterversorgten Planungsbereich einen erhöhten Förderbetrag vor, wenn der zuständige Landesausschuss einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat. Vor Abschluss der Vereinbarung war dies nur in (drohend) unterversorgten Bereichen möglich.

MMW Kommentar

Die regionale Umsetzung dieses Beschlusses hängt allerdings von den Änderungen in der Bedarfsplanungsrichtlinie ab. Wenn diese Auswirkungen auf den zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf haben sollte (§34a der derzeit gültigen Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses), tritt die Regelung bereits vor Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2012 die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen. Den KVen verbleiben zur Umsetzung der Richtlinie auf Landesebene nun sechs Monate Zeit zur Erstellung des neuen Bedarfsplans.