_ Das gehäufte Interesse an Überweisungen am Quartalsanfang ist vielen Hausärzten ein Dorn im Auge. Ärgerlich finden es manche auch, wenn die Medizinischen Fachangestellten (MFA) beim Facharzt dem Patienten den Tipp geben, sich wegen beschleunigter Terminvergabe an den Hausarzt zu wenden. Die Hausärzte sollten vor allem vorsichtig damit sein, Überweisungen offensiv als Wunsch des Patienten zu kennzeichnen.

„Hausärzte sind diejenigen, die in den ersten zwei Tagen des Quartals sämtliche Überweisungen ausstellen müssen, weil die Patienten davon ausgehen, dass der Hausarzt am dritten Tag nicht mehr lebt“, sagte der Essener Internist Dr. Ralph-Detlef Köhn bei einer Fortbildungsveranstaltung.Viele Patienten hätten keine Lust, beim Facharzt lange auf einen Termin zu warten, egal wie dringend er wirklich ist. In einem solchen Fall sollten die Mitarbeiterinnen in den Facharztpraxen den Patienten aber nicht raten, den Hausarzt einzuschalten, bat Köhn.

figure 1

Das belaste die Kollegen unnötig. Der Hausarzt könne zudem nicht einen aus Sicht des Patienten erwünschten Termin in einen aus medizinischen Gründen nötigen umwandeln. „Wenn der Hausarzt es für notwendig hält, dass ein Termin sehr zügig erfolgt, wird er schon selbst anrufen oder eine Mitarbeiterin bitten“, sagte Köhn. Im Umgang mit Fachkollegen, mit denen sie häufig zu tun hat, habe sie für solche Fälle eine praktikable Lösung gefunden, berichtete eine Hausärztin: „Auf Wunschüberweisungen schreibe ich die Abkürzung AWDP, also auf Wunsch des Patienten.“

Wunschüberweisungen könnten die Prüfer auf den Plan rufen

Das sollte sie aber besser nicht machen, warnte Köhn, der Sprecher der Obleute der Essener Fachgruppen ist. Ein solches Vorgehen könnte bei Prüfungen gegen die Ärztin verwendet werden. „Sie verstoßen gegen die Pflicht, mit jedem Patienten darüber zu sprechen, ob die Überweisung notwendig ist.“ Die Kassen könnten auch bei veranlassten Leistungen nach Art, Zahl und Notwendigkeit prüfen. Statt direkt auf der Überweisung kenntlich zu machen, dass sie nicht medizinisch notwendig ist, sollte sich die Kollegin mit den Fachärzten auf ein anderes Verfahren verständigen, etwa die Markierung der Überweisung mit einem roten Punkt, sagte er.

Auch die KV Nordrhein (KVNo) rät davon ab, Überweisungen oder andere Leistungen als nicht notwendig zu kennzeichnen. „Entweder handelt es sich um ein berechtigtes Anliegen des Patienten oder nicht“, so eine Sprecherin auf Anfrage. Bislang sei der KVNo aber nicht bekannt, dass die Kassen gezielt in dieser Richtung prüfen.