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Prof. Dr. med. M. Gross Internistische Klinik Dr. Müller, München

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Barrett-Zungen im terminalen Ösophagus.

© Prof. H.-S. Füeßl

_ In einem Delphi-Abstimmungsprozess, den man von der Entwicklung von S3-Leitlinien kennt, entwickelte eine große internationale Expertengruppe Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie der Barrett-Dysplasie und des Barrett-Frühkarzinoms. Die Experten kamen aus den USA, Japan und vielen europäischen Ländern. Insgesamt wurden 91 Aussagen getroffen, von denen einige wichtige im Folgenden wiedergegeben werden:

  1. Bei einem Barrett-Ösophagus sollten 4-Quadranten-Biopsien im Abstand von 1–2 cm sowie Biopsien aus allen auffälligen Arealen entnommen werden.

  2. Die Diagnose einer Dysplasie sollte durch einen zweiten Pathologen bestätigt werden.

  3. Bei hochgradiger Dysplasie oder T1m-Karzinom sollte eine endoskopische Therapie (endoskopische Mukosaresektion EMR) in einem Zentrum erfolgen. Nach EMR sollte die verbleibende Barrett-Schleimhaut eradiziert werden. Die Radiofrequenzablation wird als die derzeit am besten verfügbare Methode zur Eradikation der Barrett-Schleimhaut angegeben.

  4. Wenn eine hochgradige Dysplasie vorliegt, aber endoskopisch keine Läsion abgegrenzt werden kann, ist die Radiofrequenzablation die beste verfügbare Option. Bei Barrett-Frühkarzinom mit low-risk-Situation (Invasionstiefe < 500 μm, G1–G2-Tumor, keine Lymphgefäßinvasion) wird die endoskopische Behandlung als Alternative zur Operation gesehen.

Kommentar

Trotz der besseren Diagnostik mit hoch auflösenden Endoskopen werden weiterhin die 4-Quadranten-Biopsien alle 1–2 cm empfohlen. Leider geben die Autoren keine Empfehlungen über die Intervalle der Überwachungs-Endoskopien bei Barrett-Ösophagus. Aussagen zum Vorgehen bei niedriggradiger Dysplasie werden leider nicht getroffen. Die Autoren haben sich nach eigenen Aussagen auf die hochgradige Dysplasie und das Frühkarzinom fokussiert, da für diese Situationen die besten Evidenzen vorliegen. Die DGVS-Leitlinie von 2005 empfiehlt bei niedriggradiger Dysplasie in einer endoskopisch abgrenzbaren Läsion die endoskopische Abtragung, ansonsten Kontrollendoskopien (zunächst halbjährlich, dann jährlich).