_ Seit der laufenden Impfperiode ist ein neuer Influenzaimpfstoff auf dem Markt, der sich nach nasaler Applikation im Nasopharynx vermehrt und so eine Immunität zur Folge hat. Das Nasenspray ist zur saisonalen Grippeimpfung 2012/2013 bei Kindern ab dem 24. Monat und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zugelassen. Die Impfstoffdosis wird mittels einer Dosierungsklemme am Applikator aufgeteilt in beide Nasenlöcher gesprüht. Der Patient kann dabei normal atmen und muss nicht aktiv inhalieren oder Luft durch die Nase einziehen. Die Virenstammzusammensetzung des Impfstoffes entspricht der Empfehlung der WHO für den Zeitraum 2012/2013.

Durch die abgeschwächten lebenden Impfviren kommt es nach Impfung mit dem nasalen Grippeimpfstoff praktisch regelmäßig zu einer Infektion im Nasopharynx. Bei sonst gesunden, immunkompetenten Personen führt dies aber nicht zu einer Erkrankung. Nach der Impfung sollte aber der Kontakt zu immungeschwächten Menschen gemieden werden.

Die STIKO ist in ihrer Empfehlung bisher auf den neuen nasalen Grippeimpfstoff nicht eingegangen. Die Impfung gegen Grippe wird aber weiterhin für Personen unter 60 Jahren einschließlich Kindern und Jugendlichen nicht generell empfohlen, sondern nur bei Vorliegen einer Impf-indikation. Dazu zählen bestimmte Grunderkrankungen, Personen, die als mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte enge Kontaktpersonen mit besonderem Risiko fungieren können, sowie Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr. Für diesen Patientenkreis kann der Impfstoff in der Regel über eine Verordnung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs (SSB) bezogen werden. Regionale Besonderheiten sind dabei zu beachten.

MMW Kommentar

Die erbrachte Impfleistung, die die Aufklärung des Patienten (Eltern), die Applikation des Impfstoffes sowie die Dokumentation (u. a. Impfausweis oder Impfbescheinigung) umfasst, wird mit der GO-Nummer 89112 (Influenzaimpfung; sonstige Indikation) gegenüber der zuständigen KV abgerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Grippeimpfstoff i. m. injiziert oder nasal appliziert wird. Wegen des nicht unerheblichen Preisunterschiedes zu den i. m. injizierten Impfstoffen könnte die Verordnung dieses Impfstoffes allerdings Anlass zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Kassen werden. Hier gilt es, denkbare Indikationen für das Abweichen von der „traditionellen“ Methode der Applikation zu berücksichtigen und ggf. zu dokumentieren. Der Vorteil des Impfsprays besteht — ähnlich wie bei einer Schluckimpfung — darin, dass die Injektion mit einer Nadel vermieden und die Akzeptanz der Impfung dadurch erhöht wird. Eine Vermeidung einer zusätzlichen Injektion allein kann angesichts anderer Impfungen, die ebenfalls i. m. appliziert werden, hingegen kein ausreichender Grund sein, den nasalen Impfstoff einzusetzen.