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Dr. med. S. Schiller, Internistin, KV Berlin: Sie haben in MMW Nr. 15/2012 empfohlen, zum Schutz vor Regress bei Ersatz von Adrenalininjektoren einen Zusatzvermerk „Ersatz/Rückruf“ anzubringen. Nun sind seit dem 1. Juli 2012 Zusätze auf dem Rezept untersagt. Wie gehe ich damit um?
Antwort: Es stimmt, dass Rezepte keinen Zusatzvermerk haben sollen wie begründende Diagnosen oder meinen vorgeschlagenen Zusatzvermerk. Bei Diagnosen kann ich dies u. a. aus Datenschutzgründen noch nachvollziehen. Vor allem ist der Diagnosenvermerk auf dem Rezept noch keine Rechtfertigung für unwirtschaftliches Verordnen.
Was meine Empfehlung anbelangt, hat sie zwei Hintergründe:
-
1.
Die zusätzliche Ersatzverordnung liegt außerhalb der Entscheidungsmöglichkeit des Vertragsarztes, weil das zu ersetzende Medikament zurückgerufen wurde und alternativ nur die Verweigerung in Frage käme. Aus diesem Grunde ergibt sich:
-
2.
Die Kennzeichnung der Ersatzverordnung soll das Rezept herausheben.
Hier ist mir die Vorschrift egal. Das Hemd/der Regressschutz ist mir näher als der Rock/die Einhaltung einer Formalie. Nun lassen einige Software-Programme keine Zusatzvermerke mehr zu. In diesen Fällen muss halt wieder der handschriftliche Vermerk herhalten. Ich empfehle aber in jedem Fall eine entsprechende Dokumentation in der Praxis, die es auch nach Jahresfrist problemlos erlaubt, die entsprechenden Verordnungen zu dokumentieren, weil es durchaus möglich ist, dass im Zeitalter elektronischer Verarbeitung solche Zusatzvermerke auf dem Rezept „verloren“ gehen, weil eine Erfassung nicht mehr vorgesehen ist.
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Zusätze auf dem Rezept sind doch nicht mehr erlaubt. MMW - Fortschritte der Medizin 154, 10 (2012). https://doi.org/10.1007/s15006-012-1173-1
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