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Dr. med. K.-H. F. Allgemeinarzt: Ich habe gehört, dass Privatpatienten ihre Medikamente in der Apotheke nicht mehr sofort zahlen müssen. Es gäbe die Möglichkeit, dass der Apotheker mit der privaten Krankenversicherung (PKV) direkt abrechnet. Stimmt diese Information?
Antwort: An dieser Information ist etwas Richtiges. Nach einem erfolgreichen Modellprojekt in Bayern wurde ein Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) geschlossen.
In der Modellregion Bayern hat sich die Direktabrechnung zwischen DAV und APKV seit dem 1. April 2011 offensichtlich bewährt. Der Modellversuch wurde jetzt in einen bundesweiten Vertrag überführt. Die Anzahl der kooperierenden Apotheken wird wohl noch nicht sehr groß sein. Der Vertrag kommt nur für Rezeptsummen ab 750 € zum Tragen. Des Weiteren gilt dies bisher wohl nur für „reine“ Privatversicherte. Das Gros der Privatversicherten ist Beihilfe berechtigt und diese unterliegen ja mittlerweile den Einschränkungen des Gesetzgebers für die GKV. Damit wird für diese Gruppe vorerst alles beim Alten bleiben. Andererseits hilft dieser neue Service wohl insbesondere schwer kranken Patienten, die hochpreisige Arzneimittel auf Privatrezept verordnet bekommen.
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Müssen Privatpatienten teure Medikamente nicht mehr sofort bezahlen?. MMW - Fortschritte der Medizin 154, 10 (2012). https://doi.org/10.1007/s15006-012-0972-8
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