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In anderen Ländern ausgebildete Ärzte sollen leichter in der BRD arbeiten können.

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_ Ausländischen Fachkräften wie z. B. Ärzten ist die Einwanderung nach Deutschland deutlich erleichtert worden. Hintergrund ist die Einführung der sog. „Blauen Karte EU“ speziell für Hochqualifizierte. Die Karte kann von Ausländern genutzt werden, die einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Sie müssen zudem ein Arbeitsverhältnis nachweisen, das ein Bruttogehalt von mindestens 44 800 Euro einbringt. Für Mangelberufe wie Ärzte beträgt die Gehaltsgrenze knapp 35 000 Euro pro Jahr. Besteht ein solcher Arbeitsvertrag nach drei Jahren fort, erhalten die Inhaber der „Blauen Karte EU“ eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, bei guten Deutschkenntnissen bereits nach zwei Jahren. Ausländer, die einen Hochschulabschluss haben und eigenständig ihren Lebensunterhalt sichern können, dürfen sechs Monate lang auf Arbeitsplatzsuche gehen. Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen dürfen künftig 18 Monate lang statt bisher 12 Monate nach einer Beschäftigung suchen (s. dazu S. 9).

MMW Kommentar

Diese Neuregelung könnte nicht nur den sich in Deutschland immer drohender entwickelnden Ärztemangel kompensieren, sondern für inländische Ärzte auch die Chance erhöhen, nach Erreichen der Altersgrenze die eigene Praxis zu veräußern. In vielen KV-Bereichen gibt es diesbezüglich bereits von den Landesregierungen finanziell unterstützte Niederlassungsfördermaßnahmen, die auch von ausländischen Ärzten genutzt werden könnten.