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Frage von Dr. med. D.T., KVN Ich bin Hausarzt in einem entsperrten Gebiet. Es sind ca. 15 Arztsitze offen. Gibt es eine Möglichkeit, Sprechstunde oder Hausbesuche am Samstag extra vergütet zu bekommen, z. B. GOP 01 102? Meine KV verweist auf den allgemeinen Notdienst. Dieser dürfe die Ziffer am Wochenende abrechnen.
Antwort: Die GOP 01 102 „Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7.00 und 14.00 Uhr“, 9,99 € hat keine weiteren Einschränkungen oder Beschränkungen auf den Notfalldienst. Wollen Sie am Samstag eine Sprechstunde anbieten, dann können Sie bei jedem Patienten die GOP 01 102 abrechnen.
Entscheidend für das Angebot einer Samstagssprechstunde ist der Honorarverteilungsmaßstab der jeweiligen KV. Fällt die GOP in das Regelleistungsvolumen (RLV), dann macht eine Samstagssprechstunde wirtschaftlich keinen Sinn. Sie bekommen zwar eine Vergütung von 10 € pro Konsultation, haben damit aber auch in der Regel ein Viertel des RLV abgearbeitet. Nur bei Vergütung außerhalb des RLV oder als Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) macht es wirtschaftlich wieder Sinn.
Das gleiche gilt für Besuche am Samstag. Geplante Besuche werden am Samstag nach GOP 01 410, 21,03 €, 1411 Punkte abgerechnet. Fällt der Besuch nach GOP 01 410 in das RLV, ist dieser Besuch wirtschaftlich uninteressant.
Bei gesonderter Anforderung durch den Patienten kommt die GOP 01 411 in Frage: „Dringender Besuch wegen der Erkrankung, unverzüglich nach Bestellung ausgeführt zwischen 19.00 und 22.00 Uhr, oder an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07.00 und 19.00 Uhr …“. Auch hier ist die GOP 01 102 ausgeschlossen. Diese ist nur dann neben der GOP 01 413 berechnungsfähig, wenn die Inanspruchnahme in beschützenden Wohnheimen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal auf besondere Anforderung erfolgt.
Wirtschaftlich macht die Besuchsbereitschaft am Wochenende auch hier nur dann Sinn, wenn diese Besuche außerhalb des RLV sind. Ist das nicht der Fall, ist die zitierte Aussage Ihrer KV zwar falsch aber wirtschaftlich richtig, denn der offizielle Notfalldienst rechnet immer extrabudgetär ab. Machen Sie noch einmal eine schriftliche Anfrage an Ihre KV mit der Bitte um schriftliche Beantwortung. Ich bin auf die Antwort gespannt.
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Walbert, H. Extravergütung für Sprechstunden am Samstag?. MMW - Fortschritte der Medizin 154, 14 (2012). https://doi.org/10.1007/s15006-012-0786-8
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