Avoid common mistakes on your manuscript.
Frage von M.-R., Hausarztpraxis Gräfelfing: Wie berechnen wir Leistungen bei einem eigenen Patienten, der unangemeldet Donnerstagvormittag mit akutem Thoraxschmerz zu uns in die Sprechstunde kommt, wenn wir zufällig zu diesem Zeitpunkt auch Bereitschaftsdienst haben? Der Patient war in diesem Quartal bereits einmal in der Praxis.
Antwort: Ich gehe davon aus, dass es sich um einen ganz normalen Donnerstag handelt und Ihre Praxis im Rahmen eines organisierten Hintergrunddienstes gleichzeitig Bereitschaftsdienst hat. In diesem Falle ist Ihr eigener Patient zwar ein Notfall, aber kein neuer Fall im Sinne des organisierten Bereitschaftsdienstes mit Abrechnung nach Muster 19a.
Da die Regelungen in Bezug auf den organisierten Bereitschaftsdienst von KV zu KV unterschiedlich gehandhabt werden, empfehle ich eine schriftliche Anfrage an die entsprechende Stelle der zuständigen KV mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme zur korrekten Abrechnung dieses konkreten Falles. Bestehen Sie auf eine schriftliche Antwort, damit Sie sich auch zu einem späteren Zeitpunkt darauf berufen können. Mündliche Aussagen von „Behörden“ — dazu zählt auch die KV — haben keinen Beweiswert. Ein weiterer Grund für die schriftliche Stellungnahme ist die Tatsache, dass auch Aussagen der KV-Dienststellen nicht immer einwandfrei sind. Die Angreifbarkeit der Aussage setzt jedoch eine vorliegende schriftliche Dokumentation voraus.
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Wie wird das abgerechnet?. MMW - Fortschritte der Medizin 154, 10 (2012). https://doi.org/10.1007/s15006-012-0713-z
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s15006-012-0713-z