_ Ab dem 3. Quartal 2012 ändert sich die Software, die in den Praxen zum Verordnen von Arzneimitteln eingesetzt werden kann. Hintergrund hierfür sind neue Software-vorgaben, auf die sich die KBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiK) verständigt haben.

Mit der neuen Software stehen mehr Informationen in elektronischer Form zur Verfügung. So weist die neue Software auch auf Verordnungseinschränkungen und Verordnungsausschlüsse hin, die aus der Arzneimittel-Richtlinie bei konkreten Präparaten resultieren. Da der KBV vom Gesetzgeber die Aufgabe übertragen wurde, die jeweilige Arzneiverordnungssoftware eines Anbieters zu zertifizieren, müssen diese ab 1. Juli 2012 die Möglichkeit einräumen, auch werbefreie Versionen zu nutzen. Diese dürften in der Regel allerdings etwas teurer ausfallen, da die Einnahmen aus der Werbung für das Softwareunternehmen wegfallen.

MMW Kommentar

Ist die Verordnung eines Präparates nur eingeschränkt möglich, weist die neue Software darauf hin. Man kann dann die vollständigen Texte aus der Arzneimittel-Richtlinie oder Hinweise aus Arzneimittelvereinbarungen anzeigen lassen. Das neue Software-System bietet zudem die Möglichkeit, diese Informationen abzuschalten, z. B. wenn man sie schon kennt. Sie bleiben jedoch im System hinterlegt, sodass man bei Bedarf nachlesen kann. Auch weist die Software jetzt nur noch bei Erwachsenen und bei Kindern ab zwölf Jahren darauf hin, dass es sich um ein OTC-Präparat handelt und damit eine Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet. Ferner enthält die neue Software Informationen zu Rabattverträgen. So wird z. B. sichtbar, ob ein rabattiertes Arzneimittel, das zur Substitution geeignet ist, existiert.

Die wichtigste Information zu diesem Thema fehlt aber auch bei der neuen Software: Die Preise rabattierter Medikamente und die Höhe des Rabattes bleiben das Geheimnis der Krankenkasse und des jeweiligen pharmazeutischen Unternehmen.