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_ Die Nr. 01758 EBM kann von Gynäkologen oder Hausärzten im Rahmen des Mammografie-Screenings für die Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz gemäß §13 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge berechnet werden. Die Leistung wird extrabudgetär vergütet und kann von behandelnden Frauen- und Hausärzten unter Angabe des programmverantwortlichen Arztes auch ohne Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen berechnet werden. In diesem Zusammenhang hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 1. Juli 2012 beschlossen, dass die Teilnahme der Frauen- und Hausärzte an einer solchen Konferenz auch durch telefonische Zuschaltung erfolgen kann.
MMW Kommentar
Der Bewertungsausschuss begründet seinen Beschluss damit, dass die Einbindung der Frauen- und Hausärzte beim Mammografie-Screening durch diese Maßnahme gefördert werden soll. Angesichts der Tatsache, dass diese Leistung — unabhängig vom zeitlichen Engagement des Arztes — mit 6,13 Euro vergütet wird, stellt sich allerdings die Frage, ob eine solche Förderung mit dieser Entscheidung tatsächlich erreicht werden kann.
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Zimmermann, G.W. Mammografie-Screening durch den Hausarzt. MMW - Fortschritte der Medizin 154, 8 (2012). https://doi.org/10.1007/s15006-012-0648-4
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