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Helmut Walbert Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin

Leser der MMW können sich mit allen Fragen zur Abrechnung und Praxisführung an Helmut Walbert, Facharzt für Allgemeinmedizin, Würzburg, wenden. Sie erreichen ihn jeden Donnerstag von 13 bis 15 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 2 37 98 30 oder per E-Mail: w@lbert.info.

Dr. med. P. S., Allgemeinmedizin, KVB: Ich bin Landarzt in einem unterversorgten Gebiet. Regelmäßig müssen einige Patienten auch am Wochenende versorgt werden. Um aufwendige Hausbesuche zu vermeiden, würde ich gerne eine Samstagssprechstunde machen. Lohnt sich das?

Antwort : Samstagsprechstunden anzubieten, kann in Ihrer Situation durchaus wirtschaftlich attraktiv sein!

Die Gebührenordnungsposition (GOP) 01 102, „Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 07.00 und 14.00 Uhr“ gehört zu den Leistungen, die außerhalb des Regelleistungsvolumens abgegolten werden. Je nach KV gibt es hier ein Extra-QZV für Leistungen zur Unzeit oder die Leistungen sind unlimitiert. In Bayern gibt es für Hausärzte ein QZV, das sich nach den Leistungen des Vorjahresquartals errechnet.

Mit 9,99 Euro wird der Vertragsarzt für seine Bereitschaft, am Samstag zu arbeiten, zusätzlich vergütet. Da bei dieser GOP die Einschränkung „Unvorhergesehene Inanspruchnahme durch einen Patienten“ fehlt, können auch Patienten, die eine Versorgung am Wochenende benötigen, in diese Sprechstunde einbestellt werden. Der Vertragsarzt braucht während der angebotenen Sprechzeit also nicht darauf zu warten, ob Patienten ihn in Anspruch nehmen oder nicht.

Diese Samstagsprechstunde kann wie jede andere Sprechzeit zu jeglicher Leistung verplant werden. Es müssen keineswegs nur dringlich zu versorgende Krankheitsbilder sein, es können auch Präventionsleistungen wie Vorsorge, Gesundheitsuntersuchung und Impfungen dabei sein. Das Schöne in diesen Fällen: Immer kommt der Zuschlag für die Arbeit zur „Unzeit“, die GOP 01 102, zusätzlich zur erbrachten Leistung dazu. Es können während dieser Zeit auch geplante telefonische Beratungen oder Befundmitteilungen erfolgen.

Die geplante Sprechstunde am Samstag ist auf jeden Fall eine Alternative zu sonst evtl. notwendigen Hausbesuchen. Hier „schaffen“ Sie in der Regel maximal vier Besuche pro Stunde. In der gleichen Zeit müsste sich in der Praxis ein höherer Umsatz erwirtschaften lassen. Es müssen allerdings anfallende Personalkosten mit in die Wirtschaftlichkeitsüberlegung mit einbezogen werden.