_ Der Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht hat dazu geführt, dass es seit Jahresbeginn keine Zivildienstleistenden mehr gibt. Werden dennoch ärztliche Verordnungen auch nach diesem Zeitpunkt zu Lasten der ehemaligen Kostenträger des Zivildienstes ausgestellt, werden diese fehlerhaften Arznei- oder Heilmittelverordnungen an den jeweiligen Absender, also an den Apotheker oder Physiotherapeuten, zurückgeschickt. Zuständig ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA, vormals Bundesamt des Zivildienstes).

MMW Kommentar

Die Folge einer solchen Fehlverordnung ist ein nicht unerheblicher bürokratischer Mehraufwand in der Praxis, den es von Anfang an zu vermeiden gilt. Die betroffenen Apotheker oder Physiotherapeuten werden nämlich nachträglich eine korrekte Verordnung anfordern. Hierzu muss der tatsächliche Kostenträger ermittelt werden, bei dem man dann auch seine eigenen Leistungen (nachträglich) abrechnen kann.