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_ Ärzte, die ab April die neuen Leistungen zur Diagnostik und Therapie bei MRSA-Patienten erbringen und abrechnen wollen, können sich jetzt online fortbilden. Unter der Internetadresse „http://www.mrsa-ebm.de“ steht nunmehr eine zertifizierte Online-Fortbildung bereit. Die Teilnahme ist Voraussetzung dafür, dass Ärzte im Rahmen der Vergütungsvereinbarung Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Risikopatienten, MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten abrechnen dürfen. Die Online-Fortbildung ist durch die Ärztekammer Berlin zertifiziert. Sie beinhaltet neben den Unterlagen zur Fortbildung auch eine Lernzielkontrolle. Bei korrekter Beantwortung aller Fragen erhalten die Teilnehmer zwei Fortbildungspunkte. Die Teilnahme ist kostenfrei.
MMW Kommentar
Für die Teilnahme muss man sich mit der lebenslangen Arztnummer (LANR) registrieren. Die Lernzielkontrolle umfasst zehn Fragen. Bei sieben oder mehr richtigen Antworten ist das Lernziel erreicht, aber nur bei zehn korrekten Antworten werden auch die zwei Fortbildungspunkte zugeteilt. Das Fortbildungszertifikat wird per E-Mail zugeschickt und muss mit der Antragstellung zur Genehmigung der Abrechnung der Leistungen an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung weitergeleitet werden.
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Zimmermann, G.W. So kann man sich für die MRSA-Abrechnung qualifizieren. MMW - Fortschritte der Medizin 154, 10 (2012). https://doi.org/10.1007/s15006-012-0412-9
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