Frage von R. S.:

Ein junger Patient mit langjährigem Typ-1-Diabetes, HbA1c 9% benötigt eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um eine Fahrtauglichkeit aus diabetologischer Sicht bescheinigen zu können?

Antwort von Prof. Dr. med. S. Martin, Düsseldorf:

Wenn es sich um eine reine Fahrerlaubnis zum Führen des privaten PKW handelt, ist nur auf die Gefahren von Hypoglykämien zu achten. Der Patient muss vor Fahrtantritt seinen Blutzucker messen und dokumentieren, zusätzlich sollte er darauf hingewiesen werden, dass er regelmäßig die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen durchführt. Das Gesetz hat bei hohen HbA1c Werten keine Restriktionen vorgesehen. Bei der Führerscheinklasse C und D sowie beim Personenbeförderungsschein dürfen Personen mit Insulintherapie nur in sehr außergewöhnlichen Fällen eine solche Erlaubnis bekommen. Hier liegt es im Ermessen des beurteilenden Arztes.