Dr. med. F. J. Z., Arzt für Allgemeinmedizin, KVNo:

Ich habe eine große Allgemeinpraxis auf dem Lande mit zunehmend älter werdender Klientel. Das Hausärztlich-geriatrische Basisassessment wäre häufig sinnvoll, um den Status der geriatrischen Patienten zu dokumentieren. Das Regelleistungsvolumen reicht zur Grundversorgung nicht aus. Betriebswirtschaftlich macht die Leistung eigentlich keinen Sinn. Was raten Sie mir?

Antwort: Die GOP 03 240, das „Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment (BA)“, findet sich im Hausarzt-EBM im Abschnitt 3.2.3 „Besonders förderungswürdige Einzelleistungen und Leistungskomplexe“ als allererste Gebührenordnungsposition.Im Zeitalter der Regelleistungsvolumina (RLV) klingt die Überschrift wie Hohn für den Hausarzt. Auch die Vergütung ist eine Verhöhnung ärztlicher Leistung: Für 12,97 Euro soll ein umfangreiches Diagnostikprogramm mit mindestens drei Tests aus drei verschiedenen Leistungsbereichen erbracht werden.

Für die Prüfzeit sind zehn Minuten angesetzt. Damit kann der Vertragsarzt leben, auch wenn er sicherlich in der Regel weitaus mehr Zeit braucht, entsprechend zu beraten.

Betriebswirtschaftlich gesehen führt diese Leistung ins Abseits. Sie fällt ins RLV, das bei Ihnen ja bereits durch die Grundversorgung erschöpft ist. Dies ist verständlich, da es sich in der Regel ja um multimorbide Patienten über 60 Jahre handelt. Die Versichertenpauschale GOP 03 112, € 35,75 in Kombination mit dem „Chroniker-Zuschlag“ GOP 03 212, € 17,35 überschreitet ja bereits jedes RLV in der BRD. Damit wird klar, warum diese GOP so selten abgerechnet wird.

Hier gibt es nur einen Ausweg: Bieten Sie einen so genannten „Brain- und Fitness-Check“ an. Dieser ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Damit wird die Leistung vom Patienten bezahlt und die betriebswirtschaftliche Seite ist wieder stimmig!