Ärzte, die Mitarbeiter sehenden Auges Überstunden machen lassen, müssen diese auch bezahlen, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (Az.: 6 Sa 1941/11). Das LAG sprach einer Angestellten 4370 Euro für 372 Überstunden zu. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses hatte ihr Vorgesetzter sie angewiesen, Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit aufzuschreiben. Das tat sie auch. Die Firma wollte die dokumentierten Überstunden aber nicht bezahlen. Das muss sie laut LAG aber. Denn der Chef habe die Überstunden geduldet und hingenommen, dass die Angestellte über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus im Betrieb war.

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Überstunden?

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