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_ Mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) wurde zu Jahresbeginn die Honorarverteilung wieder auf die KV-Ebene verlegt. Neun KVen haben eine Einschätzung abgegeben, was die wieder gewonnene regionale Verantwortung für die Honorare an Vorteilen, aber auch an Nachteilen bringt.

Regionale Besonderheiten können einfließen

Das Ergebnis: Bei den KVen Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein, Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg stößt der Wunsch des Gesetzgebers, die Regionen wieder stärker in die Beurteilung und Vergabe der ärztlichen Honorare einzubinden, generell auf Zustimmung. Denn, so die einstimmige Meinung, nun könnten wieder regionale Besonderheiten in die Honorare einfließen.

Doch die Vergütungsunterschiede, die noch vor der letzten Reform beschlossen wurden, ließen sich in regionalen Verhandlungen mit den Kassen nicht ausgleichen, bemängelt die KV Nordrhein. Noch drastischer drückt es die KV Sachsen-Anhalt aus: Da die regionale Morbidität bei der Gesamtvergütung 2012 gar nicht anerkannt werde, fürchtet die KV, dass der Honorarverteilungsmaßstab „ein Instrument zur Verteilung des Mangels an Honorar bleibt“.

Manche KVen verhandeln gerne direkt mit den Kassen

Doch nicht alle KVen sehen so düster. „In direkten Verhandlungen mit den Krankenkassen lässt sich das Maximale herausholen“, sagt Walter Plassmann, stellvertretender Vorsitzender der KV Hamburg (KVHH). Ähnliche Töne sind aus Baden-Württemberg zu hören.

Bei der KV Saarland ist man hingegen noch gar nicht so sicher, ob der regionale Spielraum so groß sein wird, weil auch mit dem VStG zunächst die KBV die Vorgaben für die Honorarverteilung festlegt.