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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9, D-65719 Hofheim

_ Die Bundesregierung wird die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) neu regeln. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf basiert auf den neuen Durchführungsvorschriften, die sich unter anderem auf die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen beziehen, so z.B. im Meldewesen und bei der Schaffung von Kapazitäten für den öffentlichen Gesundheitsschutz in Flughäfen und Häfen.

Dabei bezieht sich der Gesetzentwurf sowohl auf übertragbare Krankheiten als auch auf Gesundheitsgefahren, bei denen beispielsweise chemische oder radionukleare Substanzen ursächlich sind. Die beschlossenen Änderungen sehen auch vor, dass Schutzimpfungen gegen Gelbfieber künftig nur von Ärzten vorgenommen werden dürfen, „die eine erforderliche fachliche Qualifikation besitzen und über geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für die Lagerung des Impfstoffs sowie für die Durchführung der Impfung verfügen“.

MMW Kommentar

Auch die Arztpraxen sind unmittelbar von den neuen Vorschriften betroffen. So sollen auch zu den Krankheiten Mumps, Windpocken und Keuchhusten neue Arzt- und Labormeldepflichten eingeführt werden.