Am 16. Oktober 2019 wurde die Zulassung von Interferon-β(INF-β)-Präparaten (einschließlich Rebif®) auf den Einsatz während der Schwangerschaft und Stillzeit erweitert. Dies sei von großer Bedeutung für schwangere und stillende Patientinnen mit Multipler Sklerose (MS), zumal Frauen zwei- bis dreimal häufiger von MS betroffen sind als Männer (www.msif.org/about-ms/epidemiology-of-ms/), betonte Prof. Dr. Kerstin Hellwig vom St. Josef-Hospital am Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum. Das Durchschnittsalter bei Beginn der Erkrankung liege bei 30 Jahren, also in der Phase der Familienplanung.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur hat eine positive Bewertung für die Zulassungserweiterung von INF-β herausgegeben. Demnach können Frauen mit schubförmiger MS die Behandlung mit INF-β während der Schwangerschaft, wenn dies klinisch angezeigt ist, sowie uneingeschränkt in der Stillzeit beginnen oder fortsetzen. Während man früher Frauen im gebärfähigen Alter empfahl, während der Behandlung mit INF-β effektive Verhütungsmaßnahmen anzuwenden und sich deshalb mehr als ein Drittel der Patientinnen für Kinderlosigkeit entschied, können Frauen mit schubförmiger MS heute zu Beginn und während der Schwangerschaft, wenn klinisch erforderlich, mit INF-β behandelt werden, so Hellwig. Eine aktuelle Auswertung von über 4.000 in Registern oder nicht interventionellen Studien erfassten Schwangerschaftsausgängen (z. B. European INF-β Pregnancy Registry) ergab keinen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko für angeborene Fehlbildungen infolge einer Behandlung vor der Empfängnis oder während des ersten Schwangerschaftsdrittels, so Hellwig. Die aktualisierte Zulassung sieht auch die fortgesetzte Anwendung von Rebif® während der Stillzeit vor, da die in die Muttermilch abgegebenen INF-β-Konzentrationen aufgrund der Größe der Moleküle zu vernachlässigen sind.