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In aller Regel sind nur Universitätskliniken und wenige Kliniken der maximalen Krankenversorgung für die ambulante Therapie gesetzlich versicherter Patienten zugelassen. Die Universitätskliniken erfüllen diese Aufgabe im Rahmen ihrer Hochschulambulanzen. In vielen Gebieten Deutschlands besteht in der Zwischenzeit ein erheblicher Ärztemangel und dies kann zu zum Teil erheblichen Wartezeiten für Patienten führen, insbesondere wenn ein Termin bei einem Facharzt vereinbart werden soll. Das Gesundheitsministerium erwägt daher jetzt, auch normale Krankenhäuser an der Versorgung dieser Patienten zu beteiligen, die nicht zeitnah einen Termin beim Facharzt bekommen. Zu diesem Zweck sollen normale Krankenhäuser Ambulanzen einrichten, die wahrscheinlich eine ähnliche Struktur hätten wie die früheren Polikliniken in den neuen Bundesländern. – Bei diesem Konzept handelt es sich um eine absolute Schnapsidee. Viele kleine Krankenhäuser haben schon jetzt einen erheblichen Ärztemangel und werden gar nicht in der Lage sein, entsprechende Ambulanzen personell zu bestücken. Darüber hinaus dürfte wahrscheinlich die Vergütung so schlecht sein, dass es sich auch finanziell für die entsprechenden Krankenhäuser nicht rechnet. Wenn man diesem Problem näher kommen will, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, Regulierungsinstrumente zu implementieren, welche die Vielzahl von völlig unnötigen Arztbesuchen limitieren. Es gibt kein zivilisiertes Land auf der Erde, in dem Patienten Ärzte so häufig aufsuchen wie in Deutschland. Die meisten Länder haben hier ein System, in dem der Hausarzt als Gatekeeper wirkt. Das bedeutet genau, dass Patienten nur dann einen Termin beim Facharzt vereinbaren können, wenn die Notwendigkeit durch den Hausarzt bestätigt wurde. Auf diese Weise könnten eine Vielzahl von unnötigen Terminen bei Fachärzten und insbesondere Termine wegen desselben Problems bei unterschiedlichen Fachärzten vermieden werden und unser Gesundheitssystem würde deutlich entlastet.

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Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen