Zusammenfassung
Zwei Aspekte sind bei der indizierten Prävention von Psychosen hervorzuheben. Dies sind zum einem Risikokriterien, die eine symptomatische, Hilfe suchende Population mit klinisch bedeutsam erhöhtem Psychose-Risiko gegenüber Nichtbetroffenen definieren. Zum anderen ist dies die Verfügbarkeit wirksamer präventiver Interventionen, die für die Betroffenen akzeptabel und verträglich sind.
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Interessenkonflikt
Die Autoren erklären, dass sie sich bei der Erstellung des Beitrages von keinen wirtschaftlichen Interessen leiten ließen und keine potenziellen Interessenkonflikte vorliegen.
Der Verlag erklärt, dass die inhaltliche Qualität des Beitrags von zwei unabhängigen Gutachtern geprüft wurde. Werbung in dieser Zeitschriftenausgabe hat keinen Bezug zur CME-Fortbildung. Der Verlag garantiert, dass die CME-Fortbildung sowie die CME-Fragen frei sind von werblichen Aussagen und keinerlei Produktempfehlungen enthalten. Dies gilt insbesondere für Präparate, die zur Therapie des dargestellten Krankheitsbildes geeignet sind.
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Müller, H., Bechdolf, A. Ist eine Behandlung mit Antipsychotika gerechtfertigt?. InFo Neurologie 15, 38–42 (2013). https://doi.org/10.1007/s15005-013-0300-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s15005-013-0300-6