In der EU ist mit Vegzelma® ein weiteresBevacizumab-Biosimilar von der Europäischen Kommission zugelassen worden. Darauf machte Celltrion Healthcare aufmerksam. Das Referenzarzneimittel zu Vegzelma® ist Avastin® von Roche.

Die Gleichwertigkeit im Wirkprofil des neuen Biosimilars Vegzelma® und dem Orignator Avastin® wurde laut Celltrion Healthcare bei Patienten mit metastasierendem oder rezidivierendem, nichtkleinzelligem Lungenkarzinom nachgewiesen: Die Gesamtansprechrate habe in der Intention-to-treat-Population unter der Erstlinientherapie mit Vegzelma® (n = 342) bei 42,4 % (95 %-Konfidenzintervall [95 %-KI] 37,16-47,64) und bei 42,07 % (95 %-KI 36,88-47,27) mit dem Referenzarzneimittel gelegen. Auch bezüglich der Profile von Pharmakokinetik, Immunogenität und Sicherheit hätten sich mit dem Referenzpräparat vergleichbare Daten ergeben [Ohe Y et al. AACR. 2022;Abstr CT551]

Nach Informationen von Celltrion Healthcare