Wenn es um die Fortbildung für Medizinische Fachangestellte (MFA) geht, lassen Praxisinhaber und ihre Mitarbeiterinnen oft bares Geld liegen. Dabei gibt es für die berufliche Fortbildung unterschiedliche Fördermöglichkeiten: „Sie werden aber nur relativ selten in Anspruch genommen“, berichtet Ingrid Gerlach vom geschäftsführenden Vorstand des Bildungswerks für Gesundheitsberufe in Kassel.

In der Regel übernehmen die Ärzte die Kosten für die Kurse. „Deutlich über 90 % der Fortbildungen werden bei uns vom Arbeitgeber bezahlt“, so Gerlach. Die Tatsache, dass die Fortbildungen gefördert werden können, ist dabei vielen Ärzten und MFA offenbar nicht bekannt. Die wichtigsten öffentlichen Finanzierungen in diesem Bereich sind die Bildungsprämie und der Bildungsscheck.

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wird vom Bund gezahlt. Er unterstützt die berufsbezogene Weiterbildung mit bis zu 500 €. Allerdings greift die Förderung nicht bei jedem. „Sie ist gekoppelt an das zu versteuernde Einkommen“, erklärt Gerlach. Bei Alleinstehenden darf dieses nicht höher als 20.000 € im Jahr sein, bei Verheirateten darf das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner zusammen 40.000 € nicht überschreiten. Außerdem steht die Bildungsprämie nur Berufstätigen offen, die mindestens 15 Stunden arbeiten oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Um einen Prämiengutschein zu bekommen, müssen sich Interessentinnen an eine der rund 530 Beratungsstellen in Deutschland wenden (weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info zu finden).

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Für MFA, die sich fortbilden möchten, gibt es verschiedene geldwerte Förderangebote.

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Bildungsscheck

Neben der Bildungsprämie gibt es in den meisten Bundesländern auch noch den Bildungsscheck, der die Weiterbildung in kleinen und mittelständischen Unternehmen fördern soll. Den Bildungsscheck können auch die Arbeitgeber beantragen. Über die genauen Konditionen in ihrem jeweiligen Bundesland müssen sich der Arzt oder die MFA informieren.

Sowohl bei der Bildungsprämie als auch beim Bildungsscheck wird die Hälfte der Fortbildungskosten übernommen, und zwar bis zu einer Obergrenze von 500 €. Die Förderung gilt nur für die reinen Kursgebühren. Kosten für die Verpflegung und eventuelle Prüfungsgebühren sind damit nicht gedeckt. Außerdem sind die Förderungen an Fristen gebunden: „Die Beantragung und der Beginn der Förderung dürfen nicht mehr als sechs Monate auseinanderliegen.“ Auch kann man die finanzielle Unterstützung nicht im Nachhinein beantragen.

Meister-BAföG

Für MFA, die eine Aufstiegsfortbildung zur „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ machen, kommt auch das Meister- oder Aufstiegs-BAföG infrage. Hier ist die Voraussetzung für die Förderung, dass die Fortbildungsmaßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.

Für die Auswahl einer geeigneten Fortbildung sollten sich MFA beim Verband medizinischer Fachberufe nach den verschiedenen Angeboten und den mit ihnen gemachten Erfahrungen erkundigen, empfiehlt Gerlach. Während die Fortbildungen für Ärzte von den Ärztekammern zertifiziert werden, gibt es bei den MFA nichts Vergleichbares. „Es ist eine große Crux, dass es keine Stelle gibt, die die Qualität und die Inhalte der Fortbildungen prüft“, so Gerlach. Sie rät dazu, Maßnahmen zu wählen, an deren Ende eine Prüfung oder Lernerfolgskontrolle steht.

Weiterbildungsstipendium

Die Landesärztekammern bieten ebenfalls Fortbildungen für MFA an und informieren über Fördermöglichkeiten. Bei den Kammern können sich Interessierte für das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Weiterbildungsstipendium bewerben. Es richtet sich an junge MFA, die besonders gute Ergebnisse in ihren Prüfungen erzielt haben. Über die Begabtenförderung werden anspruchsvolle Weiterqualifizierungen unterstützt, und zwar über einen Zeitraum von maximal drei Jahren mit bis zu 2.400 € pro Jahr.