Für onkologische Patienten stellt die Therapie mit Checkpoint-Inhibitoren einen großen therapeutischen Fortschritt dar. Sie kann aber zu klinisch relevanten immunvermittelten Nebenwirkungen führen, die rheumatischen Erkrankungen (RMD) wie Polymyalgia rheumatica oder rheumatoider Arthritis ähneln. Auffällig s, dass diese Patienten weder erhöhte Entzündungsmarker, noch Autoantikörper aufweisen, so Dr. Marie Kostine, Universitätsklinik Bordeaux, Frankreich, die die Empfehlungen der EULAR Task Force zu „Diagnose und Management von rheumatischen immunvermittelten Nebenwirkungen der Krebs-Immuntherapie“ vorstellte. Entscheidend in der Behandlung dieser Patienten sei die enge Zusammenarbeit zwischen Onkologen und Rheumatologen. Im Rahmen der Differenzialdiagnostik sollten Metastasen, ein paraneoplastisches Syndrom und nicht mit der Therapie in Zusammenhang stehende RMD berücksichtigt werden und der Nachweis der Entzündung mittels Histologie, Klinik, Labortests sowie Bildgebung und/oder Biopsie erfolgen. Je nach Schweregrad werden lokale oder systemische Glukokortikoide (GK) empfohlen. Reichen diese nicht aus oder müssen GK gespart werden, können konventionelle DMARD eingesetzt werden. Bei nicht ausreichendem Ansprechen und bei schweren immunvermittelten rheumatologischen Nebenwirkungen der Immuntherapie werden TNF-alpha- oder IL-6-Inhibitoren empfohlen. Unter Umständen — etwa bei schwerer, lebensbedrohlicher Myositis — muss eine Entscheidung über das Aus- oder Absetzen des Checkpoint-Inhibitors getroffen werden. Dann sollte die Gabe hochdosierter GC, intravenöser Immunglobuline oder ein Plasmaaustausch erwogen werden. Eine vorbestehende rheumatische Erkrankung sollte kein Grund für einen Ausschluss von einer Tumortherapie mit Checkpoint-Inhibitoren sein. Treten immunvermittelte Nebenwirkungen auf, sollte ein komplettes rheumatologisches Assessment erfolgen [Kostine M et al. EULAR 2919, Abstract OP0165].