_ Ärzte sind künftig nicht verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen. Vielmehr sollen sie unter Berücksichtigung des individuellen Patientenwunsches die geeignete Rezeptform wählen. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegenüber der KBV klargestellt. „Damit können Ärzte das elektronische Rezept immer dann verwenden, wenn sie es für sinnvoll erachten oder der Patient es wünscht“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. So würden die Vorteile der Digitalisierung optimal genutzt. Davon profitierten auch die Patienten.

Nach den Ausführungen des BMG sollen Ärzte mit der Einführung des eRezeptes künftig die Möglichkeit erhalten, ihren Patienten beispielsweise im Rahmen einer Videosprechstunde eine Arzneimittelverordnung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Auch bei Wiederholungsrezepten biete sich ein eRezept an.

Eine Verpflichtung der Ärzte zur Ausstellung eines eRezeptes oder ein diesbezüglicher Anspruch des Versicherten bestehe derzeit nicht, wie das Ministerium klarstellte. Eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes sei derzeit ebenfalls nicht geplant. Das BMG rechnet langfristig ebenfalls damit, dass sich das eRezept aufgrund der zu erwartenden Prozessbeschleunigungen und Aufwandsentlastungen flächendeckend durchsetzen wird.