Im antiken Griechenland erhielt vor mehr als 2600 Jahren der Gesetzgeber Drakon den Auftrag, das athenische Gewohnheitsrecht zu ordnen. In BEMA und GOZ ist zum Glück nicht die Rede von Drakonischen Maßnahmen, sondern lediglich von „besonderen Maßnahmen“. Doch trotz scheinbar ähnlicher Formulierung unterscheiden sich hier BEMA und GOZ im „Kleingedruckten“ erheblich. Wie werden „besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, bMF“ in BEMA und GOZ richtig abgerechnet?
Literatur
Dieser Beitrag erschien erstmals in „Wir in der Praxis“, Heft 2/2016, S. 28
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Schardt, J. Besonders abgerechnet. der junge zahnarzt 8, 52–53 (2017). https://doi.org/10.1007/s13279-017-5388-5
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s13279-017-5388-5