Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich kürzlich mit einer Konstellation auseinandersetzen, die sich häufig in Zahnarztpraxen wiederfindet. Im Kern ging es um die Frage, ob Leistungen der Ehefrau des Zahnarztes, einer gelernten Arzthelferin, für ihren Ehemann in dessen Praxis als Angestelltentätigkeit zu qualifizieren seien oder Einkünfte aus einem eigenen Gewerbebetrieb mit entsprechender Steuerpflicht darstellen.
Literatur
Uro-News 2014; 18 (10):75
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Gemke, G. Steuerliche Schäden vermeiden: Die Arztehefrau als Angestellte?. der junge zahnarzt 6, 51 (2015). https://doi.org/10.1007/s13279-015-5146-5
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