Die App Vivy als freiwillige Gesundheitsakte wird immer beliebter. Patienten, die um Upload von Daten in die App bitten, sollten gemäß Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) eine Einverständniserklärung und Schweigepflichtentbindung unterzeichnen, damit der Arzt angeforderte Dokumente per Web-Upload an Vivy senden darf. Dabei gäbe es zwei Wege für die Bereitstellung der Dokumente: Entweder übergibt der Patient dem Arzt einen temporär gültigen Web-Link oder Vivy schickt die Anfrage mit dem Web-Link und die Schweigepflichtentbindung des Patienten per E-Mail.

Auch wenn die Praxis vorab telefonisch konsultiert werde, sollte der Arzt bei E-Mail-Anfragen wegen möglicher Phishing-Versuche vorsichtig sein. Der Arzt sollte im Zweifel vom Patienten angeforderte Daten nur versenden, wenn der Patient den QR-Code dem Arzt persönlich übergeben hat.

Ärzte, die bei Vivy nicht mitmachen wollen, sollten wissen: Vivy informiert Patienten über die ablehnende Haltung der Praxis. Grundsätzlich gilt: Der Patient hat ein Auskunftsrecht. Ärzte sind zwar nicht verpflichtet, Daten über Vivy hochzuladen, aber Patienten haben Anspruch auf (elektronische) Kopien ihrer Patientenakte. Außerdem müssen Ärzte Patienten auf Wunsch „unverzüglich“ Einsicht in ihre Akte gewähren. Auch nach der Datenschutzgrundverordnung bestehe Auskunftsanspruch, so die KBV.

Dies muss die Praxis umsonst leisten. In diesem Zusammenhang verweist die KBV auf den Anspruch des Arztes auf Erstattung entstandener Sach- und Personalkosten. Ärzte könnten sich bei den Kosten für Kopien und Ausdrucke am Gerichtskostengesetz (50 Cent je Dokument) orientieren. Da die Pflege der Vivy-Akte keine vertragsärztliche Leistung ist und der Aufwand weder im EBM noch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt ist, will die KBV die Bundesärztekammer kontaktieren, die klären müsse, ob eine GOÄ-Abrechnung möglich ist.

Beim Befüllen elektronischer Patientenakten, die die gesetzlichen Krankenkassen den Versicherten nach dem E-Health-Gesetz anbieten müssen, verhalte es sich anders. Hier sei die KBV mit dem Spitzenverband der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Verhandlungen getreten. Im Übrigen würden für elektronische Patientenakten — im Gegensatz zu elektronischen Gesundheitsakten — besonders hohe Sicherheitsanforderungen gelten. Für Gesundheitsakten wie Vivy gälten diese Zulassungsverfahren nicht, sie müssten aber datenschutzkonform sein.

Ein für Praxen einfacheres Hochladen der Daten in Vivy kündigt die KBV mit der Schnittstelle von KV-Connect Mobile an, die ab diesem Jahr genutzt werden könne. Dann sei ein Versand von Patientendaten direkt aus dem Praxisverwaltungssystem möglich und der Aufwand für den Arzt geringer. Medatixx hat zudem angekündigt, ab Anfang 2019 eine Schnittstelle zu Vivy in seine Software für Ärzte zu integrieren.

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Auf dem Weg zum Arzt? Mit E-Gesundheitsakten wie der von Vivy können Versicherte mit dem Handy Zugriff auf Bilder, Laborbefunde, aber auch auf die eigene Medikation haben.

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