Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich kürzlich mit einer Konstellation auseinandersetzen, die sich typischerweise in Zahnarzt- oder Arztpraxen wiederfindet. Im Kern ging es um die Frage, ob Leistungen der Ehefrau des Zahnarztes, einer gelernten Arzthelferin, für ihren Ehemann in dessen Praxis als Angestelltentätigkeit zu qualifizieren seien oder Einkünfte aus einem eigenen Gewerbebetrieb darstellen, letzteres mit der Folge der Gewerbesteuerpflicht.
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Gemke, G. Die Arztehefrau als Angestellte oder Gewerbetreibende?. ästhet dermatol kosmetol 6, 41 (2014). https://doi.org/10.1007/s12634-014-0898-5
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