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Ärzte sollten regelmäßig den Umfang ihrer Rechtsschutzversicherung überprüfen, vor allem, wenn sich ihr beruflicher Status ändert oder sie eine weitere Tätigkeit neben der bislang ausgeübten aufnehmen. „Angestellte Ärzte sollten die Rechtsschutzdeckung erweitern, wenn sie beginnen, auf freiberuflicher Basis Notdienste oder Praxisvertretungen zu übernehmen“, sagt Thorsten Maier, Experte für Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Denn nicht in allen Rechtsschutztarifen sind über die normale angestellte Tätigkeit hinausgehende Aktivitäten mitversichert.

Was müssen Sie beachten?

Auch wer aus der Anstellung in die Niederlassung wechselt, muss einige Dinge beachten, um im Ernstfall nicht ohne Rechtsschutz dazustehen. Im Vorfeld ist es wichtig, dass in der Rechtsschutzpolice eine Vorsorge- sowie eine Existenzgründerklausel enthalten sind. Sie garantieren, dass der Versicherer auch gleich zu Beginn der niedergelassenen Tätigkeit zahlt, auch wenn es der Arzt noch nicht geschafft hat, ihm den geänderten Status mitzuteilen. „Wichtig ist auch die Option des Vertragsrechtsschutzes, etwa wenn Patienten ihre Rechnungen nicht bezahlen oder es Probleme mit Kunden oder Lieferanten der Praxis gibt“, sagt Maier. Andere wichtige Leistungen, die vom Versicherer übernommen werden sollten, sind der Strafrechtsschutz, der Versicherungsvertragsrechtsschutz, der greift, wenn die Berufshaftpflicht nicht zahlen will, und der Sozialrechtsschutz für Streitigkeiten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. „Meistens sind das keine Bausteine, die Ärzte ihrem Vertrag hinzu- oder abwählen können, sondern sie werden im Paket mit erweiterter Leistung angeboten“, erläutert Maier.

Schutz über gemeinsame Police

Ärzte, die in einer Gemeinschaftspraxis praktizieren, könnten den Schutz über eine gemeinsame Police organisieren, sagt der Experte. Streitigkeiten zwischen den Inhabern sind in der Regel ausgeschlossen. Bei Praxisgemeinschaften sieht es jedoch anders aus. „Hier empfiehlt es sich, für jeden Arzt eine eigene Police abzuschließen“, sagt er. „Denn streiten sich die Ärzte untereinander, etwa wenn einer den Zusammenschluss verlässt, wird das vom Versicherer bei einem gemeinsamen Vertrag leicht als Ausschluss angesehen und nicht bezahlt.“ Die Deckungssumme von Rechtsschutzverträgen sollte in allen Fällen bei zwischen 400.000 Euro und 500.000 Euro liegen. „Das sehen die meisten Tarife schon vor“, so Maier. „Einige Versicherer haben jedoch auch unbegrenzte Deckungssummen im Angebot.“ In der Ausbildung sind Mediziner häufig noch über die Eltern rechtsschutzversichert, solange es sich um die erste Berufsausbildung handelt und der Studierende noch nicht verheiratet ist. Spätestens mit Ende des Praktischen Jahres sollte sich der Nachwuchs jedoch um eine eigene Police kümmern, empfiehlt Maier. „Bereits als Assistenzarzt können rechtliche Probleme auf den Versicherten zukommen, etwa wenn es um die Approbation geht.“ Die Kosten für die Policen beginnen laut Maier zwischen 350 Euro und 400 Euro pro Jahr, abhängig von der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts und der Anzahl der Mitarbeiter, die der niedergelassene Arzt beschäftigt. „Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind immer mit versichert, und die Gefahr eines Konflikts steigt natürlich, je mehr Angestellte der Arzt hat.“