Mit einer bahnbrechenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof sich im Streit um die Verantwortung des Arztes für die Belange der Krankenkasseninteressen auf die Seite der Ärzte und Patienten gestellt. Ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt handelt danach bei der Behandlung seiner Patienten weder als Amtsträger noch als Beauftragter der Krankenkassen. Gegenstand der Entscheidung war die strafrechtliche Fragestellung, ob der niedergelassene Vertragsarzt wegen Bestechlichkeit strafbar ist, wenn er seitens der Pharmaindustrie Zuwendungen erhält und annimmt.
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Gemke, G., Vossenkuhl, C. Stärkung des Arzt-Patienten-Verhältnisses durch den Bundesgerichtshof. ästhet dermatol kosmetol 4, 42–43 (2012). https://doi.org/10.1007/s12634-012-0340-9
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