Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diesmal darf ich mich mit einem Thema an Sie wenden, das mich nur indirekt betrifft: Mutterschutz für Selbstständige.

Selbstständige Zahnärztinnen kaum abgesichert

Als Mann, wenn auch Familienvater und Großvater, weiß man nur bedingt, wie sich eine Frau während ihrer Schwangerschaft fühlt. Hinlänglich bekannt ist hingegen, dass sich eine Schwangerschaft nicht bis ins letzte Detail planen lässt. Niemand weiß im Voraus, wie der gesundheitliche Zustand der werdenden Mutter sein wird. Daher ist es sehr gut, dass unsere Mitarbeiterinnen während dieser Phase gut abgesichert sind. Umso ungerechter ist es, dass unsere selbstständigen Kolleginnen für diese Zeit kaum oder gar nicht abgesichert sind. Sie tragen - wie alle Selbstständigen - eine enorme Verantwortung für ihre Patientinnen und Patienten, ihr Personal und ihre Praxen. Fehlt der Umsatz, ist sowohl die persönliche finanzielle Lage der Kollegin als auch die ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gefahr.

Die Politik muss dringend handeln

Wenn für unsere Kolleginnen dieses Thema ein wichtiger Grund ist, sich nicht niederzulassen, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die angespannte Situation in unserem Gesundheitswesen zeigt deutlich, dass es ohne freiberuflich selbstständig niedergelassene Kolleginnen und Kollegen nicht funktionsfähig ist.

Da mittlerweile rund 75 Prozent der Studierenden der Zahnmedizin weiblich sind, stehen wir hier vor einer großen Herausforderung. Wenn die Politik den freiberuflich, selbstständig geführten Praxen das Leben durch immer ungünstigere Rahmenbedingungen unnötig erschwert, darf die Familienplanung kein zusätzlicher Hinderungsgrund sein.

Deutschland braucht freiberuflich, selbstständig geführte Praxen und dafür Nachwuchs, auch unter Zahnärztinnen.

Mit kollegialen Grüßen

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Hub van Rijt

Mitglied im FVDZ-Bundesvorstand